Im Produkthaftungsgesetz sind die Hersteller des Produkts eindeutig beschrieben.
Der Verbraucher ist jedoch nicht eindeutig definiert und somit stellt sich mir folgendes Problem:
Fallen Erstmuster unter die Produktdefinition des PHG bzw. sind Automobilhersteller Verbraucher im Sinne des PHG?
Fuer Antworten, insbesondere Literaturhinweise und juristische Interpretationen bin ich sehr dankbar!
Marco Wagner