Hallo Heike,
hier die Antworten auf deine Fragen:
: Wie bzw. wo ist das geregelt (in Gesetzen, VO4s oder irgendwelchen Richtlinien),
: wenn ein Sicherheitsdatenblatt zwar vorhanden ist aber in einer Sprache vorliegt, die
: viele nicht verstehen?
: Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheitsdatenbldtter in einer verstdndlichen und
: gdngigen (deutschen oder englischen?) Sprache zur Verf|gung zu stellen?
Antwort: Ja, in Form von Betriebsanweisungen, siehe Gefahrstoffverordnung
: Wie w|rde eine Berufsgenossenschaft reagieren, wenn aufgrund von
: "unverstdndlichen" Datenbldtter Betriebsunfdlle geschehen?
Antwort: Denk mal dar|ber nach!! Zudem musst du MA gem. '20 Gefahrstoffverordnung regelmd_ig |ber die Gefahren anhand der Betriebsanweisung unterweisen und der Mitarbeiter muss daf|r unterschreiben, dass er die Inhalte der BA verstanden hat.
Also liegt ggf. ein Verstoss gegen geltendesRecht vor.
: Kannst du mir da weiterhelfen und Tipps zur Info-Findung geben??
Gerne, einfach eine email an o.a. Adresse und ich kann dich ggf. unterst|tzen.
Gruss
Jvrg
zertifizierter Umweltauditor