Hallo Herr Elter,
Erste Unterscheidung:
Externe Fehlerkosten unterscheiden sich von den internen nur dadurch, dass der Kunde Feststeller des Fehlers war.
Zweite Unterscheidung:
Folgekosten, wie z.B. Gewährleistung können deshalb immer nur externe Fehlerkosten sein.
Kosten für Ausschuss und Nacharbeit können aber sowohl den internen als auch den externen Fehlerkosten zugeordnet werden.