Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der DIN EN ISO 9001:94 stand unter Punkt 4.1.2.3 eine ANMERKUNG 5: Die Verantwortung des Beauftragten der obersten Leitung kann in Angelegenheiten des QM-Systems des Lieferanten auch eine Verbindung mit externen Stellen einschlie_en.
Dies hatte ich so interpretiert, da_ als Qualitdtsbeauftragter auch ein externer Q-Berater benannt werden darf.
Ist das auch noch bei der Revision ISO 9001:2000 so ?